Jüngerer Sohn des Grafen
Thiemo I. von Formbach von einer unbekannten Gattin
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 140
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20. Ulrich IV.
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F. s. u. zu (1048);
eV. c 1040 tempore Ratmundi abbatis (1027-1049) fuerunt
advocati (von Niederaltaich) Ruepertus, Udalricus
comites SS 17, 373 f (comes bezieht sich wohl auf die Zeit nach
dem Tode Thiemos I.);
(1048) 8/4 Regensburg Kaiser
HEINRICH III. gibt an Niederaltaich 3 Königshufen in Österreich
am Flusse Swarzha von dem Eigen aufwärts, das dort Udalrich,
der Sohn des Grafen
Tiemo, besitzt DD 5, 283 f n 212;
IV. c 1055 Uodalrich de Forenbach,
MB 14, 183.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 43
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19. Udalrich
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8.II.1048 (MB. XI. 155/6. 36-29/I. 89. 3679 filius Tiemonis
comitis; hatte Gut am Schwarzbach-Fluß in Niederösterreich
(1048)(MB. XIV. 183): Vodalrich de Forenbach
(Geisenfelder Trad.).
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Moritz Joseph: Seite 51-58 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und
Pütten"
Meginhard Graf von Windberg, Ulrich Graf von Ratelnberg,
Friedrich von Formbach, Hermann Probst und Bischof zu Bamberg, Bruder der
obigen Heinrich und Thiemo
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3) Ulrich
wird fast zu gleich Ulrich von Varnberg
und der Sohn des Grafen
Thiemo genannt. Bei diesem also können wir so leicht
nicht irre gehen. Im Jahre 1048 nämlich wird in einer Schenkungsurkunde
des Königs HEINRICHS III. nach
Niederaltaich von dem Eigentum des Ulrichs, eines Sohnes des Grafen Thiemo,
welches er im Gau Orient beim Flusse Schwarzach besaß, Meldung gemacht.
Um diese Zeit erscheint auch Ulrich von Formbach
als 1. Zeuge in der Schenkung der Hadmut, Tochter der ebersbergischen Willibirg
nach Kloster Geisenfeld. Die Zeugen sind lauter Adelige und schreiben sich
von lauter adeligen Herrschaften. Ulrich also
von
Formbach hatte mit seinen Brüdern sich in die väterlichen
Besitzungen geteilt oder vielmehr der Vater Thiemo
hat
sie geteilt, weil nämlich schon mehrere Enkel da waren und doch schreiben
sich zu gleicher Zeit von Formbach sowohl Heinrich,
als Thiemo II. und
Ulrich. Den nämlichen Fall
können wir im Jahre 1072 und sonst noch öfters sehen. Die Ursache
ist, weil Formbach, obgleich es keine Grafschaft war, doch als das Stammschloss
allen Geschlechtsverwandten zum gewöhnlichen Aufenthalt diente, die
sich nicht anders niederlassen wollten. In der Folge kann sich aber auch
Ulrich
einen
anderen festen Platz zum Aufenthalt gewählt haben. Es ist mir noch
ein Ratelnberg übrig, wenn sich sein Bruder-Sohn Udalrich
II. schrieb und welches der Autor des Chronoci Gottwic. in das
Unter-Österreich nicht gar weit von Göttwein, Herzogenburg usw.
hinsetzt. Dies gibt eine Gelegenheit, nicht nur Ulrich
II., sondern auch dem gegenwärtigen Ulrich sowohl die Grafschaft
als das Kastell daselbst einzuräumen. Mein Hauptgrund ist, weil gegenwärtiger
Ulrich wirklich Besitzungen und ein geschlossenes Eigentum schon im Jahre
1048 im heutigen Unter-Österreich beim Fluss Schwarzach besaß.
Mit ihm lässt sich auch die Lücke in der Reihe der Advokaten
von Formbach zwischen 1066 bis 1083 ausfüllen; weil Ekbert
I. der 4. Advokat war, solches Amt aber vor dem Jahr 1083 nicht
angetreten hat: so glaube ich, dieser Graf Ulrich
sei in eben diesem Jahr 1083 gestorben.